Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Ellen Kaya, Seedach 10, 73035 Göppingen (im Folgenden „Vermieter“) und seinen Kunden (im Folgenden „Mieter“) über die Vermietung von Fotoboxen sowie weiterer Dekorationsartikel, wie im jeweiligen Mietvertrag beschrieben.

(2) Mit Vertragsschluss erkennt der Mieter diese AGB in vollem Umfang an. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt. Individuelle Absprachen zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.

(3) Der Vermieter ist berechtigt, alle Vertragsleistungen – insbesondere Lieferung, Aufbau, Rücknahme, Schadensprüfung und Kommunikation – durch von ihm bevollmächtigte Personen durchführen zu lassen. Diese handeln im Namen des Vermieters.

(4) Ebenso kann der Mieter Dritte beauftragen, die Mietgegenstände in Empfang zu nehmen, zu betreuen oder zu übergeben, sofern diese Personen entsprechend bevollmächtigt sind. In diesem Fall gelten sämtliche Regelungen dieser AGB auch gegenüber diesen Bevollmächtigten. Der Mieter haftet für deren Handlungen wie für eigenes Verhalten.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Mietartikel auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage durch den Kunden.

(2) Nach schriftlicher oder mündlicher Anfrage des Mieters übermittelt der Vermieter ein unverbindliches Angebot. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot des Vermieters innerhalb der gesetzten Frist unterschrieben per E-Mail (Scan oder Foto) oder auf dem Postweg zurücksendet. Sofern keine Frist genannt ist, gilt eine Frist von 7 Tagen.

(3) Der Vermieter behält sich vor, die Annahme des unterzeichneten Vertrags durch eine schriftliche Bestätigung abzuschließen.

(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 3 Mietgegenstand und -dauer

(1) Mietgegenstand sind die im individuell erstellten Mietvertrag im Einzelnen aufgeführten Artikel, insbesondere Fotoboxen samt Zubehör sowie gegebenenfalls zusätzliche Dekorationsartikel.

(2) Die Nutzung der Mietgegenstände ist ausschließlich im Vertrag genannten Rahmen zulässig.

(3) Der Umfang der Mietleistung, der Mietzeitraum sowie der Mietpreis ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlich geschlossenen Mietvertrag.

(4) Die Mietdauer beginnt mit dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übergabe der Mietartikel durch den Vermieter oder eine bevollmächtigte Person und endet mit der vollständigen Rückgabe bzw. Abholung durch den Vermieter oder eine bevollmächtigte Person.

(5) Die Mietzeit umfasst den Zeitraum zwischen Aufbau und Abbau. Eine Nutzung während der gesamten Mietzeit ist nicht Voraussetzung für die Zahlungspflicht.

(6) Eine Änderung der vereinbarten Mietdauer (Verlängerung oder Verkürzung) bedarf der ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung oder eine frühere Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zu einer Minderung des vereinbarten Mietpreises. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur möglich, sofern Kapazitäten verfügbar sind, und kann zu zusätzlichen Kosten führen.

§ 4 Übergabe, Aufbau, Rückgabe, Abbau und Betrieb

(1) Die Lieferung, der Aufbau sowie die Abholung und der Abbau der Mietartikel erfolgen ausschließlich durch den Vermieter oder durch vom Vermieter beauftragte Personen. Eine Selbstabholung durch den Mieter ist ausgeschlossen.

(2) Bei einer Lieferentfernung über 30 km berechnet der Vermieter eine Kilometerpauschale von 0,40 € je angefangenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt), berechnet ab dem Geschäftssitz des Vermieters (Seedach 10, 73035 Göppingen). Die Entfernung wird auf Grundlage der schnellsten Strecke laut Google Maps berechnet.

(3) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung und der Aufbau vor Ort ohne besondere Hindernisse möglich sind (z. B. ausreichend Platz, barrierefreier Zugang, rechtzeitiger Zugang zur Location).

(4) Der Mieter stellt auf eigene Kosten sämtliche für den Betrieb der Mietartikel erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit, insbesondere einen funktionsfähigen Stromanschluss (220 V) in unmittelbarer Nähe des Aufstellorts. Sollte ein Verlängerungskabel erforderlich sein, ist dieses ebenfalls vom Mieter bereitzustellen. Der Mieter haftet für Schäden oder Ausfälle, die durch eine unzureichende Stromversorgung entstehen.

(5) Die Rückgabe erfolgt durch Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietartikel pfleglich zu behandeln und während der Mietdauer vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Beschädigung zu schützen.

(6) Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Mietgebühr sowie etwaige Folgeschäden geltend zu machen.

(7) Nach vollendetem Aufbau bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift die vollständige und mangelfreie Übergabe der Mietartikel.

(8) Ist der Mieter nicht persönlich anwesend, gilt die mangelfreie Übergabe als erfolgt, sofern keine Mängel innerhalb von 4 Stunden nach Aufbau schriftlich per E-Mail gemeldet werden.

(9) Bei der Abholung erfolgt eine Sichtprüfung. Werden dabei offensichtliche Schäden oder Verluste festgestellt, werden diese schriftlich protokolliert. Das Protokoll ist vom Mieter ebenfalls zu unterzeichnen.

(10) Verweigert der Mieter die Unterschrift ohne nachvollziehbaren Grund, ist der Vermieter berechtigt, dennoch Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das unterzeichnete oder verweigerte Übergabeprotokoll dient in diesem Fall als Nachweis.

(11) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Mietartikel bei der Abholung unmittelbar vor Ort vollständig zu prüfen. Eine detaillierte Prüfung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe. Werden innerhalb dieser Frist verdeckte Schäden festgestellt, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen, wird der Mieter schriftlich informiert. Der Vermieter ist berechtigt, entsprechende Ersatz- oder Reparaturkosten geltend zu machen.

§ 5 Mietpreis, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im schriftlichen Mietvertrag festgelegten Mietpreise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse. Ein Anspruch auf postalischen Rechnungsversand besteht nicht.

(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto des Vermieters.

(4) Der vollständige Rechnungsbetrag ist, sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart, spätestens 14 Kalendertage vor Mietbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.

(5) Bei kurzfristigen Buchungen (ab 13 Kalendertagen vor Mietbeginn) ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 48 Stunden, spätestens jedoch vor Mietbeginn, fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Zahlungseingang trotz Mahnung nicht rechtzeitig erfolgt.

§ 6 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit vor Beginn der Mietdauer stornieren. Die Stornierung muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

(2) Im Falle einer Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfrei,
  • 29 bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises,
  • ab 13 Kalendertagen vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises.

(3) Die genannten Stornogebühren gelten als pauschalierter Schadenersatz. Die Pauschalen orientieren sich an dem typischerweise entstehenden Schaden gemäß § 309 Nr. 5 BGB. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der schriftliche Eingang (z.B. per E-Mail) der Stornierung beim Vermieter.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Kaution

(1) Der Vermieter ist berechtigt, zur Absicherung gegen Schäden, Verlust oder sonstige Vertragsverletzungen eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird, sofern sie erhoben wird, im jeweiligen Mietvertrag angegeben.

(2) Die Kaution ist spätestens 14 Kalendertage vor Mietbeginn auf das im Mietvertrag angegebene Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 13 Kalendertagen vor Mietbeginn) ist die Kaution sofort fällig.

(3) Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietartikel wird die Kaution innerhalb von 7 Werktagen zurückerstattet, sofern keine Ansprüche gegen den Mieter bestehen.

(4) Bei festgestellten Schäden, Verlust oder sonstigen Vertragsverstößen behält der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise ein.

(5) Übersteigen die tatsächlichen Schadenskosten die Höhe der hinterlegten Kaution, so ist der Mieter verpflichtet, den Differenzbetrag auf das vom Vermieter angegebene Konto zu überweisen.

(6) Der Vermieter erstellt in diesem Fall eine detaillierte Rechnung über die entstandenen Kosten zur Schadensbehebung. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig.

§ 8 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietartikel sorgfältig, pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

(2) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste, Verschmutzungen oder Diebstahl, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Behandlung, Fahrlässigkeit, ungeeignete Aufstellorte oder durch Dritte verursacht werden.

(3) Die Fotobox darf ausschließlich gemäß ihrer vorgesehenen Nutzung betrieben werden. Das Öffnen des Gehäuses, das Entfernen von Komponenten sowie eigenmächtige Reparaturen oder Softwareveränderungen sind ausdrücklich untersagt. Verstöße führen zur vollen Haftung des Mieters für sämtliche daraus resultierenden Schäden.

(4) Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter trägt die vollen Kosten für Reparatur oder Ersatz. Über die Schadenshöhe stellt der Vermieter eine Rechnung aus, die innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu bezahlen ist.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Vertragsschluss über Art, Beschaffenheit und Funktionsweise der Mietartikel zu informieren. Auf Wunsch stellt der Vermieter hierzu Informationen oder Beispielbilder zur Verfügung.

(6) Die Mietartikel werden wie beschrieben, besichtigt oder wie im Angebot bzw. auf der Website dargestellt gemietet. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material, Ausstattung oder Leistung stellen keinen Mangel dar. Eine Rückgabe, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichtgefallens, abweichender Erwartung oder nicht erfüllter individueller Ansprüche ist ausgeschlossen.

(7) Der Vermieter übernimmt keine Garantie für subjektive Qualitätsansprüche in Bezug auf die Fotobox (z. B. Fotoqualität, Farbwiedergabe, Druckgeschwindigkeit, Design der Ausdrucke) sowie auf die bereitgestellten Dekorationsartikel (z. B. Farbe, Materialanmutung, Verarbeitung, Stil oder gestalterische Wirkung). Abweichungen aufgrund technischer Eigenschaften, Herstellungsprozesse oder individueller Wahrnehmung stellen keinen Mangel dar. Auch geringfügige Abweichungen von Abbildungen oder Mustern berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises, Vertragsrücktritt oder Geltendmachung von Schadenersatz.

§ 9 Haftung

(1) Der Vermieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, sofern diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (z. B. Ausfall der Fotobox bei Veranstaltung). Eine Kardinalpflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgefallene Veranstaltungen, Datenverluste oder Nutzungsausfälle – ist ausgeschlossen.

(4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Störungen, Ausfälle oder Leistungseinbußen, die durch äußere Einflüsse verursacht werden, insbesondere durch Stromausfälle, ungeeignete Standortbedingungen, mangelnde Internetverbindung, technische Defekte am Veranstaltungsort, Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder Dritte.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, vor Veranstaltungsbeginn zu prüfen, ob die Mietartikel betriebsbereit sind. Unterbleibt diese Prüfung, übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für nicht oder fehlerhaft erstellte Inhalte, Ausdrucke oder die Nichtnutzbarkeit während der Veranstaltung.

(6) Für Inhalte, Fotos oder Ausdrucke, die mit der Fotobox erstellt werden, übernimmt der Vermieter keine inhaltliche oder gestalterische Verantwortung. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Für die Bereitstellung von digitalen Inhalten (z. B. über eine Online-Galerie) übernimmt der Vermieter keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, technische Fehlerfreiheit oder den Schutz vor unbefugtem Zugriff Dritter. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, seine Gäste vorab darüber zu informieren, dass Foto- oder Videoaufnahmen erstellt und digital bereitgestellt werden. Der Mieter sichert zu, dass alle abgebildeten Personen damit einverstanden sind. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen von Persönlichkeits- oder Urheberrechten durch hochgeladene Inhalte.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Sofern der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wird und nicht unter eine der Ausnahmen fällt, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355, 312g BGB zu.

(2) Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die Vermietung von Mietgegenständen für einen festen Mietzeitraum, wie z. B. Fotoboxen und Dekorationsartikel, fällt darunter. Somit ist ein Widerruf ausgeschlossen.

(3) Unternehmer (§ 14 BGB) steht kein Widerrufsrecht zu.

(4) Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Mieter bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt, sofern ein Widerrufsrecht besteht.

(5) Storniert der Mieter den Mietvertrag, gelten die in „§ 6 Stornierung und Rücktritt“ aufgeführten Bedingungen.

(6) Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Vertragsschluss und Bestätigung der Vermietung durch den Vermieter eine verbindliche Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Mietgebühr besteht.

(7) Ein Hinweis auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts erfolgt gegebenenfalls zusätzlich in der Buchungsbestätigung.

§ 11 Rechte an Bildern, Nutzung und Haftung

(1) Die Speicherung, Verwendung und sonstige Nutzung von Fotos, die mit der Fotobox aufgenommen werden, durch den Vermieter und/oder den Mieter, insbesondere zu privaten oder werblichen Zwecken, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung aller abgebildeten Personen. Der Mieter ist verpflichtet, die erforderlichen Einwilligungen selbstständig einzuholen und aufzubewahren.

(2) Die Nutzung von mit der Fotobox aufgenommenen Fotos zu Werbezwecken durch den Vermieter erfolgt nur auf Grundlage einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen – unabhängig von der Anzahl der Personen.

(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Fotos nur im Rahmen der jeweils erteilten Einwilligungen zu verwenden und sicherzustellen, dass durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung der Fotos keine Rechte Dritter verletzt werden.

(4) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen oder geltende gesetzliche Bestimmungen (z. B. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte) resultieren, es sei denn, der Mieter handelt ohne eigenes Verschulden. Dies umfasst auch Kosten, Schadensersatzforderungen, Bußgelder sowie angemessene Anwaltskosten.

(5) Nicht jugendfreie, rassistische oder gewaltverherrlichende Fotos sind untersagt. Im Falle einer Gefährdung des Mietgegenstands behält sich der Vermieter das Recht vor, die Vermietung vorzeitig abzubrechen. In diesem Fall bleibt der volle Mietpreis fällig.

§ 12 Nutzungskontingent und Erweiterung

(1) Ist ein bestimmtes Kontingent an Foto-Ausdrucken vertraglich vereinbart (z. B. 350 Ausdrucke), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift nicht genutzter Ausdrucke.

(2) Eine nachträgliche Nutzung verbleibender Ausdrucke ist ausgeschlossen. Der Vermieter kann sich jedoch kulanterweise zur nachträglichen Bereitstellung entschließen – ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(3) Wird das Kontingent während der Veranstaltung ausgeschöpft, kann der Mieter – sofern technisch und logistisch möglich – kostenpflichtig weiteres Kontingent beim Vermieter anfordern. Die Anfrage kann schriftlich (z. B. per E-Mail oder SMS) oder telefonisch erfolgen. Die Zustimmung zur Kostenübernahme ist bei Lieferung durch Unterschrift zu bestätigen. Ist dies nicht möglich, bleibt der Mieter dennoch zur Zahlung verpflichtet. Die zusätzlichen Kosten werden separat in Rechnung gestellt.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Detaillierte Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters zu entnehmen.

§ 14 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die aktuellste Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jederzeit auf dieser Seite eingesehen werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu aktualisieren, zu ändern oder zu ersetzen, indem Aktualisierungen und Änderungen auf dieser Website veröffentlichen werden. Es obliegt dem Mieter, sich regelmäßig über etwaige Änderungen zu informieren. Die fortgesetzte Nutzung oder der Zugriff auf diese Website oder den Dienst nach der Veröffentlichung von Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Akzeptanz dieser Änderungen. Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Verträge. Für bereits geschlossene Verträge behalten die bei Vertragsschluss gültigen AGB Gültigkeit.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.